DGA020 Jugendarrest als besondere Maßnahme im Jugendstrafverfahren

Das Jugendgerichtsgesetz eröffnet die Möglichkeit, straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende durch eine kurzfristige stationäre Intervention primär zur Selbstreflexion zu veranlassen. Der Jugendarrest gilt nicht als Strafe im herkömmlichen Sinne, sondern als kurzfristiger Freiheitsentzug mit schuldausgleichendem und zugleich erzieherischem Charakter. Im Jugendarrestvollzug soll dem Jugendlichen/Heranwachsenden geholfen werden, die Schwierigkeiten zu bewältigen, die zur Begehung von Straftaten geführt haben. Die Veranstaltung findet als Führung in der Jugendarrestanstalt München statt. #Wirtschaft #Recht

Hinweise: Mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis und Münzgeld für Kästchen, in denen Mobiltelefone, Schlüssel u.Ä. zu deponieren sind.


Bildungseinrichtung: Berufliche Schulen, Gymnasium, Mittelschule, Realschule

Personenkreis: Lehrkräfte

Altersstufe: Sekundar (ab 10 Jahre)


Eigenbetrag Externe: 0,00 €

Eigenbetrag Interne: 0,00 €

Teilnehmende: 25

Dauer: halber Tag

Sachbearbeitung: Frau Regina von Natzmer

Tel.: (089) 233-27964

Fax.: (089) 233-22108

E-Mail: pizkb.a.rbs@muenchen.de


Veranstaltungstermine


DGA020 – Jugendarrest als besondere Maßnahme im Jugendstrafverfahren
31.01.2025, 08:30 bis 11:30 – Jugendarrestanstalt München