KFC106 Grundkenntnisse Film: Filmrecht

Medienschaffende haben besondere Rechte und Pflichten. Aufgrund Artikel 5 des Grundgesetzes sind die Meinungsäußerungs-, Informations- und Presse-/ Rundfunkfreiheit für jeden garantiert. Auf Basis der Landespressegesetze und anderer Rechtsgrundlagen haben Medienschaffende besondere Privilegien, wie das Auskunftsrecht von Behörden. Medienschaffende müssen aber im Gegenzug die ebenfalls im Grundrecht und im Zivil- und Strafrecht verankerten Persönlichkeitsrechte wahren. Insbesondere Kinder und Jugendliche sind besonders zu schützen. Diese Fortbildung ist Bestandteil der Reihe „Grundkenntnisse Film – MODULAR“. Stellen Sie sich Ihr Programm flexibel zusammen und melden Sie sich unter pizkb.kult@muenchen.de zusätzlich zur Teilnahme an.

Bildungseinrichtung: Förderschule, Grundschule, Gymnasium, Hort, Tagesheim, HPT, Krippe und Kindergarten, Mittelschule, Realschule

Personenkreis: Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter*innen in Kindertageseinrichtungen


Eigenbetrag Externe: 60,00 €

Eigenbetrag Interne: 0,00 €

Teilnehmende: 20

Dauer: halber Tag

Sachbearbeitung: Frau Evi Luderschmid

Tel.: (089) 233-84370

Fax.: (089) 233-28749

E-Mail: pizkb.kult.rbs@muenchen.de


Gerne terminieren wir bei ausreichend Interesse einen nächsten Veranstaltungstermin. Bitte bekunden Sie daher Ihr Teilnahmeinteresse an die zuständige Sachbearbeitung.