FKY001 Vorgehen bei Verletzung von sexuellem Selbstbestimmungsrecht von Schüler*innen (online)
Seit 2010 gilt für städtische Schulen die „Handreichung zum Vorgehen bei Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Schüler*innen“. In der Veranstaltung wird Hintergrundwissen zum Thema vermittelt und das Vorgehen für die Schulleitung vorgestellt, wenn ein entsprechender Verdacht im schulischen Kontext auftaucht. Schulleiter*innen haben in dieser Situation die herausfordernde Aufgabe, Verdachtsmomenten nachzugehen, Betroffene zu schützen und ihrer Fürsorgepflicht gegenüber allen Kolleg*innen gerecht zu werden. Die Schulleiter*innen können sich hierbei Unterstützung bei der ZAGG („Zentrale Beschwerdestelle nach dem AGG, für sexuelle Belästigung, häusliche Gewalt und Mobbing“, POR) holen bzw. müssen Verdachtsfälle an die ZAGG weiterleiten. In der Veranstaltung werden Aufgaben und Vorgehensweise der ZAGG vorgestellt. #Diskriminierung #gerecht
Bildungseinrichtung: Berufliche Schulen, Gymnasium, Realschule
Personenkreis: Führungskräfte, Führungskräftenachwuchs, nur für internes Personal
Eigenbetrag Externe: 0,00 €
Eigenbetrag Interne: 0,00 €
Teilnehmende: 50
Dauer: halber Tag
Sachbearbeitung: Frau Christine Asbeck
Tel.: (089) 233-27984
Fax.: (089) 233-22108
E-Mail: pizkb.rbs@muenchen.de
Veranstaltungstermine