FKY001 Vorgehen bei Verletzung von sexuellem Selbstbestimmungsrecht von Schüler*innen (online)

Seit 2010 gilt für städtische Schulen die „Handreichung zum Vorgehen bei Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Schüler*innen“. In der Veranstaltung wird Hintergrundwissen zum Thema vermittelt und das Vorgehen für die Schulleitung vorgestellt, wenn ein entsprechender Verdacht im schulischen Kontext auftaucht. Schulleiter*innen haben in dieser Situation die herausfordernde Aufgabe, Verdachtsmomenten nachzugehen, Betroffene zu schützen und ihrer Fürsorgepflicht gegenüber allen Kolleg*innen gerecht zu werden. Die Schulleiter*innen können sich hierbei Unterstützung bei der ZAGG („Zentrale Beschwerdestelle nach dem AGG, für sexuelle Belästigung, häusliche Gewalt und Mobbing“, POR) holen bzw. müssen Verdachtsfälle an die ZAGG weiterleiten. In der Veranstaltung werden Aufgaben und Vorgehensweise der ZAGG vorgestellt. #Diskriminierung #gerecht

Bildungseinrichtung: Berufliche Schulen, Gymnasium, Realschule

Personenkreis: Führungskräfte, Führungskräftenachwuchs, nur für internes Personal


Eigenbetrag Externe: 0,00 €

Eigenbetrag Interne: 0,00 €

Teilnehmende: 50

Dauer: halber Tag

Sachbearbeitung: Frau Christine Asbeck

Tel.: (089) 233-27984

Fax.: (089) 233-22108

E-Mail: pizkb.rbs@muenchen.de


Veranstaltungstermine


FKY001 – Vorgehen bei Verletzung von sexuellem Selbstbestimmungsrecht von Schüler*innen (online)
15.01.2026, 14:00 bis 16:00 – Online-Veranstaltung